Angelbeschränkungen 2023

 

 

 

Neue Gewässerregelungen ab 01.01.2023!

 

1) Die Gewässer „ Höll-, Schimpp-, Kargsee und Alte Donau „ sind ab sofort für das Spinnangeln bis einschließlich 30.04.2023 gesperrt!

 

2) Köderfische dürfen bis auf weiteres nur noch im Halbmond, Christianswörth, Leithesee einschließlich Leithe, Kloster- & Pulverbach und an der Donau gefangen werden!

 

3) Am Halbmond gilt für Graskarpfen ein Schonmaß von 70cm (Bekämpfung Karolina-Cabomba)!

 

4) Der Höllsee ist vom 10.02.23 bis einschließlich 15.03.23 wegen Fischbesatz für das Angeln gesperrt!

 

5) Die Leithe-1 & Leithe-2, sowie der Kloster- & Pulverbach sind wegen Fischbesatz vom 10.02.23 bis einschließlich 15.03.23 für das Angeln gesperrt!

Die Gewässer Leihte-2 ab der 1. Brücke oberhalb des "Leithesee-Einlauf" bis zur unteren Gewässergrenze in Richtung Blindheim/Donau, einschließlich dem "Leithesee" sind von der Sperrung ausgenommen und dürfen weiterhin befischt werden!

 

Die Vorstandschaft

Der Gewässerwart ( Kommissarisch )

Graskarpfen Schonmaß im "Halbmond" Jahr 2023

Stand: Januar 2023

Am Halbmondsee gilt für Graskarpfen ein Schonmaß von 70cm (Bekämpfung Karolina-Cabomba)!

Gesperrt für das Angeln auf Köderfische

Stand: Januar 2023

 

Folgende Gewässer sind bis auf Widerruf für das Angeln auf Köderfische gesperrt:

  • Alte Donau
  • Alte Donau klein
  • Kargsee
  • Schimppsee
  • Höllsee

 

In den nachfolgenden Gewässern ist das Angeln auf Köderfische erlaubt:

Halbmond, Christianswörth, Leithe-1, Leithe-2 inklusive Leithesee, Pulverbach & Klosterbach sowie die Donau

Entenwörth nicht mehr Vereinsgewässer

Stand: Januar 2023

Achtung: Wegfall Gewässer „Entenwörth“

Die Gewässer „Entenwörth„ (rechts und links vor dem Christianswörth) wurden aktuell nicht länger vom Fischerverein 1954 e.V. angepachtet! Deshalb dürfen diese von unseren Vereinsmitgliedern auch nicht mehr weiter befischt werden!

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