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Jugendordnung

Jugendordnung


1. Jeder Jungfischer ist verpflichtet, sich vor Beginn des Angelns am Schaukasten an der Vereinshütte über Änderungen und eventuelle Ergänzungen der Jugendordnung bzw. der Vereinsordnung zu informieren. Diese hängen im Schaukasten an der Vereinshütte aus oder/und werden auf der Homepage veröffentlicht. Rechtliche
Grundlagen dieser Jugendordnung bilden u. a. das Kreislaufwirtschafts - u. Abfallgesetz, das Bayerische Fischereigesetz, das Fischereischeingesetz, das Jugendschutzgesetz, die Landesfischereiverordnung, das Bayerische Naturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz.


2. Jeder Jungfischer hat seinen gültigen Jugendfischereischein bzw. staatlichen Fischereischein und seinen aktuellen Jahreserlaubnisschein mitzuführen. Auf dem Fangblatt sind die gefangenen Fische unverzüglich nach der waidgerechten Versorgung mit Kugelschreiber einzutragen.


3. Jungfischer, die das 10. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, und im Besitz eines gültigen Jugendfischereischeines sind, dürfen den Fischfang nur mit einer Handangel und nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes ausüben.
Das begleitende, erwachsene Vereinsmitglied muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines und eines Erlaubnisscheines für das jeweilige Vereinsgewässer sein.


4. Jungfischer, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, und im Besitz eines staatlichen Fischereischeines sind, dürfen den Fischfang mit zwei Handangeln tagsüber ohne Aufsicht ausüben.

5. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt von Jungfischern (Alter unter 18 Jahre) ist sowohl auf dem Vereinsgelände, als auch an allen Vereinsgewässern generell während der Nachtzeit verboten. Als Nachtzeit gilt dabei die Zeit vom Anbruch der Dämmerung bis zum Morgengrauen. Ein möglicher Aufenthalt setzt zwingend die Anwesenheit einer erwachsenen Aufsichtsperson voraus. Das Angeln während der Nachtzeit ist allen Jungfischern nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes gestattet.
Das begleitende, erwachsene Vereinsmitglied muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines und eines Erlaubnisscheines für das jeweilige Vereinsgewässer sein.


6. Überleitung Jungfischer - Erwachsenes Mitglied:

Ab dem 18. Geburtstag (Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeins) ist das Mitglied aktiv. Ab dem darauffolgenden Monat hat dieses Mitglied anteilsmäßig die Pflichtstunden abzuleisten bzw. Ersatzzahlungen zu leisten. Ebenso sind die Gebühren eines Erwachsenen anteilsmäßig für das laufende Jahr zu bezahlen.


7. Persönliche Fischer-Standplätze gibt es nicht. Während des Angelns darf das Angelgerät nicht verlassen werden. Jeder Jungfischer hat seinen Angelplatz sowie den Umkreis sauber zu halten.


8. Jeder Jungfischer hat den Bestimmungen des Jahres-Erlaubnisscheines Folge zu leisten (z.B. Schonmaß, Schonzeit, Fangbeschränkung).


9. Jeder maßig gefangene Fisch muss waidgerecht betäubt, getötet und sinnvoll verwertet werden. Fische, welche in ihrer Schonzeit ungewollt gefangen werden, müssen schonend vom Haken entfernt und zurückgesetzt werden. 


10. Jede fischereiliche Nutzung von Booten durch Jungangler ist generell nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes zulässig!


11. Alkoholgenuss und Rauchen ist für Jungfischer unter 16 Jahren an allen Vereinsgewässern, sowie auf dem gesamten Vereinsgelände untersagt!


12. Ergänzend zur Jugendvereinsordnung sind die Bestimmungen der Vereinsordnung und der Satzung des Fischervereins Höchstädt 1954 e.V. zu beachten.


13. Bei Missachtung kann gem. § 6 der Vereinssatzung der jeweilige Erlaubnisschein ohne Entschädigung eingezogen werden. Die Entscheidung hierüber und über die erneute Vergabe eines Erlaubnisscheines trifft die Vorstandschaft. Gegen Mitglieder kann gemäß § 5 Ziffer 3 der Vereinssatzung zudem ein Ausschlussverfahren
eingeleitet werden.


Ausnahmeregelungen bleiben der Vorstandschaft vorbehalten.


Die Jugendvereinsordnung tritt mit dem Tag der Bekanntgabe in Kraft.

 

 

Höchstädt, den 01.01.2023


gez. Claudia Rösler, 1. Vorsitzende

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